Grunderwerbsteuer verhindert Bildung von Wohneigentum – Fehlkonstruktion im Länderfinanzausgleich

“Die Grunderwerbsteuer ist eines der Haupthindernisse für die Bildung von Wohneigentum. Aus diesem Grund regen wir an, den Erwerb einer selbst genutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer freizustellen, um so die Eigentumsbildung zu fördern. Zudem sollte die Steuer allgemein gesenkt werden.”

Mit diesen Worten kommentiert der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, die derzeitigen Diskussionen um die Grunderwerbsteuer.
“Die Preise für Wohnungen und Häuser sind in den begehrten Lagen kräftig gestiegen,
besonders in den Großstädten. Da die Grunderwerbsteuer von der Höhe des Kaufpreises abhängt, verdient der Staat immer kräftig mit. Hinzu kommt, dass die Bundesländer die Steuersätze in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht haben, sodass die Steuer in etlichen Bundesländern bereits 6,5 Prozent beträgt. Im Jahr 2016 haben die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erstmals mehr als zwölf Milliarden Euro betragen. Gegenüber 2015 bedeutet dies einen Anstieg von mehr als zehn Prozent”, erläutert Schick.
Trotz der gestiegenen Kaufpreise sei Wohneigentum derzeit weiterhin erschwinglich, weil aufgrund der niedrigen Zinsen auch höhere Kaufpreise finanziert werden können. Da die Grunderwerbsteuer jedoch mit dem Kaufpreis steigt, verbrauche sie das für die Finanzierung erforderliche Eigenkapital.
Die Ursache dafür, dass bisher bis auf zwei alle Bundesländer die Steuersätze angehoben haben, liegt dem IVD zufolge vor allem in einer Fehlkonstruktion des Länderfinanzausgleichs.
“Länder mit einem hohen Grunderwerbsteuersatz werden dafür über den Länderfinanzausgleich finanziell belohnt. Hier wird ein verquerer Anreiz gesetzt”, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD. Der Grund: Bei der Bemessung der Finanzkraft eines Landes werde die Grunderwerbsteuer nicht mit dem tatsächlichen Aufkommen berücksichtigt, sondern nur anhand eines durchschnittlichen Steuersatzes. “Bundesländer, die einen höheren Steuersatz einführen, als er in den übrigen Bundesländern gilt, tragen deshalb weniger zum Länderfinanzausgleich bei, als es ihrem Steueraufkommen entspricht. Nach Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) haben deshalb Bayern und Sachsen, die beide nur 3,5 Prozent erheben, im Jahre 2015 etwa 450 Millionen Euro bzw. 80 Millionen Euro zu viel gezahlt. Nordrhein-Westfalen zahlt dagegen jährlich etwa 365 Millionen Euro zu wenig an die anderen Bundesländer”, so Beck. Dieser Konstruktionsfehler im Länderfinanzausgleich müsse behoben werden.
IVD-Präsident Jürgen Michael Schick: “Inzwischen haben 14 der 16 Bundeländer die Steuersätze angehoben. Lediglich in Bayern und Sachsen gilt noch der Steuersatz von 3,5 Prozent. Da die Steuersätze in den meisten Ländern den vor 1983 geltenden Prozentsatz fast erreicht haben, muss konsequenterweise wieder eine Steuerbefreiung eingeführt werden. Außerdem sprechen wir uns dafür aus, dass die Grunderwerbsteuer bundesweit auf einheitlich 3,5 Prozent gesenkt wird. Die Gesetzgebungsbefugnis für eine Steuerbefreiung steht trotz der Föderalismusreform I dem Bund zu.”
IVD-West. Berlin, 2. März 2017

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