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Freundlich, kompetent und erfolgsorientiert vermarkten wir Ihre Immobilie zielsicher auf verschiedenen Vertriebswegen. Haben Sie Interesse?
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Videopräsentation bzw. 360° virtueller Rundgang. Die Immobilie wird auf eine besondere Art und Weise präsentiert und kann Online besichtigt werden.
Hier weiterlesenWas ist meine Immobilie wert?
Als innovative und dynamische Immobilienagentur für Xanten und Umgebung vermitteln und beraten wir Sie beim Kauf, Verkauf oder Vermietung von: Wohnimmobilien, Wohn- & Geschäftshäusern, Mietimmobilien, Immobilien-Kapitalanlagen und Gewerbeimmobilien. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Verkaufs von Bestandsimmobilien.
Die intensive, persönliche Beratung und Betreuung sowie das gewünschte Ergebnis unserer Kunden stehen klar im Vordergrund unserer Aktivitäten.
Heisler- Immobilien Team
Unsere neuesten Angebote
Seltene Kaufgelegenheit. Baugrundstück direkt im Zentrum von Xanten!
Das Grundstück befindet sich in privilegierter und ruhiger Wohnlage an einer zentralen, aber ruhigen Straße in Xanten. Die lagetypische Bebauung besteht überwiegend aus Ein-und Zweifamilienhäusern und wirkt in sich geschlossen […]
Gemütliches Eigenheim im Ferienpark in Xanten Wardt
Wir freuen uns Ihnen hier eine gemütliche Doppelhaushälfte als Feriendomizil oder für ganzjähriges Wohnen in Xanten Wardt anbieten zu können. Diese Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1990 in massiver Bauweise errichtet […]
VERMIETET! Luxuriöse Maisonette Wohnung mit großer Dachterrasse am Rande des Naturschutzgebietes.
Suchen Sie etwas Exklusives? Gerne möchten wir Ihnen ein besonderes Objekt anbieten. Ihre neue Wunschwohnung befindet sich in Xanten-Beck, im Ober- und Dachgeschoss eines neu gebauten Hauses. Das Haus wurde […]
Immobilien News
IVD-Präsident Schick: „Ein ‚Weiter so‘ ist keine Option” Der Negativtrend der Entwicklung der Baugenehmigungen setzt sich auch im Februar dieses Jahres fort. Das belegen die heute vom Statistischen Bundesamt (Destatis) vorgelegten Zahlen für neu genehmigte
Hier weiterlesenAb dem 1. April 2023 ist es verboten, Barzahlungen beim Kauf einer Immobilie zu tätigen. Die Parteien des Geschäfts müssen gegenüber dem Notar nachweisen,
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