Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als “Lieferung von Wasser”
i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil v. 18.04.2012 – VIII ZR 253/11)
Quelle: IVD West