Stabiler Anstieg der Büromieten in Metropolen wie Kleinstädten
Der deutsche Büromarkt zeigt sich auf breiter Front äußerst solide. Die Schwerpunkt-Büromieten sind 2016 im Deutschland-Schnitt in allen Städteklassen und in allen Nutzungskategorien gestiegen. (mehr …)
Schornstein. Für behagliche Wärme nicht nur zu Weihnachten
Gerade in der Weihnachtszeit rückt der sonst eher vergessene Schornstein wieder in das Blickfeld der Eigentümer und Hausbesitzer, möchte doch jeder sichergehen, dass der Schornstein für heimelige Festtage frei von Verschmutzungen bleibt. Doch ein festliches Schmücken des Kamins reicht nicht. (mehr …)
Ein frohes Weihnachtsfest! Heisler Immobilien
Heisler Immobilien wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein Frohes Weihnachtsfest
und ein erfolgreiches Jahr 2017!
Ihr Immobilienmakler für Xanten und Umgebung.
Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar
Spüle und Herd sind keine Gebäudebestandteile. Die gesamte Einbauküche stellt mitsamt den Küchengeräten ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut dar, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. (mehr …)
Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienkauf
Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienkauf.
Das ausschließlich für die Vermietung von Wohnraum geltende Bestellerprinzip hat keine Relevanz für die Vermittlung von Kaufimmobilien. Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, können diese – wie vor Inkrafttreten des Bestellerprinzips – einem Makler an die Hand geben, ohne provisionspflichtig zu werden. Der Makler schließt mit den Kaufinteressenten einen Maklervertrag, der eine Provisionsregelung beinhaltet. Diese greift bei erfolgreicher Vermittlung. Die Höhe der Provision orientiert sich in der Regel an der so genannten Ortsüblichkeit. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird meist eine Provision in Höhe von 7,14 % vom Verkaufspreis (inkl. MwSt.) verlangt, die Käufer und Verkäufer anteilig tragen.
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